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Der Hausfee-Service ist über die Deutsche Pflegekasse finanzierbar !

Für die Beratung und Unterstützung der Beantragung zur Kostenerstattung des Hausfee-Service

stehen wir Ihnen Natürlich Kostenlos zur Verfügung.

Was Ihnen zustehen kann

Ab Pflegegrad 1

steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Unterstützung in Ihrem Haushalt, die Betreuung so wie die Alltagsorganisation zu. Die Abrechnung findet in Bremen und Niedersachsen direkt mit den Pflegekassen statt, also keine zeitlichen Aufwendungen für Sie.

Ab Pflegegrad 2

können auch Sie Ihre Pflegeperson entlasten. Und zwar über die Verhinderungspflege mit bis zu 2.418 Euro jährlich. Die Abrechnung findet in Bremen und Niedersachsen direkt mit den Pflegekassen statt, also keine zeitlichen Aufwendungen für Sie.

Ihr Hausarzt

Auch nach einem Unfall, einer Operation oder einer akuten Erkrankung ist es möglich, dass eine Haushaltshilfe von Ihrem Hausarzt verschrieben werden kann. Die Haushaltshilfe muss dann zusätzlich mit dem Rezept bei der Krankenkasse beantragt werden. Dieses kann bis zu vier Wochen bewilligt werden.Die Abrechnung findet in Bremen und Niedersachsen direkt mit den Krankenkassen statt, also keine zeitlichen Aufwendungen für Sie.





Vereinbaren Sie ein unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

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